Allgemeine Geschäftsbedingungen

EXTRA TOURS Africa a divison of wob holding (Pty) Ltd.

Folgende Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Anmelder/Reisenden und EXTRA TOURS Africa. Sie sind die Grundlage des Reisevertrages, der im Falle einer Buchung zwischen dem Anmelder/Reisenden und EXTRA TOURS Africa zustande kommt.

Für einzelne Angebote können abweichende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und haben gegenüber den nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise Vorrang.

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Sämtliche von EXTRA TOURS Africa erstellten Angebote unterliegen möglichen Änderungen und gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Preisänderung durch die Leistungsträger (Hotels, Restaurants, Beförderungsunternehmen, Reiseleiter etc).

1.2 Mit dem Eingang der Reiseanmeldung bietet der Anmelder/Reisende EXTRA TOURS Africa den Abschluss eines Reisevertrages, entsprechend der Ausschreibung oder Angebots, verbindlich an. Der Anmelder steht für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer ein. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung durch EXTRA TOURS Africa zustande.

 

 

2. Bezahlung

2.1 Mit der Buchungsbestätigung durch EXTRA TOURS Africa an den Anmelder/Reisenden ist eine 25%ige Anzahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Umbuchungs-, Bearbeitungs- und Stornierungsgebühren sind sofort fällig. Die Restzahlung muss bis 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Zusätzlich gebuchte und von EXTRA TOURS Africa verauslagte Leistungen wie Eintrittskarten, Flugtickets, Versicherungen und ggf. Leihwagen werden mit der Bestätigung fällig und sind nicht erstattungsfähig.

2.2 Alle Zahlungen erfolgen durch Banktransfer und müssen dem EXTRA TOURS Africa Konto netto gutschrieben werden. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind alle anfallenden Bank-Gebühren vom Auftraggeber/Einzahler zu tragen (OUR). Gehen Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein, behält sich EXTRA TOURS Africa das Recht einer kostenpflichtigen Stornierung des Reisevertrages vor.

 

 

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1 Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. der Fahrtroute) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von EXTRA TOURS Africa wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet.

3.2 Erhöhen sich nach Abschluss des Reisevertrages der bestehenden Wechselkurs oder Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten so kann EXTRA TOURS Africa den Reisepreis um die Differenz erhöhen.

 

 

4. Stornierung/ Änderung und Umbuchungen durch den Anmelder/ Reisenden

4.1 Der Anmelder/Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder diese umbuchen. Stornierungen und Änderungen müssen schriftlich erfolgen und sind erst nach schriftlicher Bestätigung gültig. Maßgeblich bei einer Stornierung ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei EXTRA TOURS Africa. Die Stornokosten sind unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen wie folgt pauschalisiert:

bis 61 Tage 25% des Gesamtbetrages
60-31 Tage 35% des Gesamtbetrages
30-21 Tage 50% des Gesamtbetrages
20-14 Tage 75% des Gesamtbetrages
13-0 Tage 100% des Gesamtbetrages

4.2 Sofern der Reisende eine Tour/ein Reisearrangement nicht antritt, nach Abfahrt der Tour/Beginn des Reisearrangements antritt oder die Tour/Reise vorzeitig verlässt, ist eine Rückerstattung in keinem Fall möglich. 

4.3 Falls einzelne Leistungsträger höhere Stornobedingungen als EXTRA TOURS Africa berechnen, gelten im Falle einer Stornierung die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. Dies kann insbesondere für Reisen nach Botswana, Simbabwe, Sambia, Kenia Tanzania und für einzelne Safari-Lodges zutreffen.

4.4 Für Änderungen in Bezug auf Reisetermin, Verpflegungsarten, Zimmerkategorien, Beförderungsart, Zubuchungen von Personen sowie Terminänderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 500 Rand pro Änderungswunsch erhoben. Spätere Umbuchungen gelten als Stornierung mit nachfolgender Neuanmeldung. Ändert sich das Reiseziel, ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den o.g. Stornobedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung notwendig. Sollte EXTRA TOURS Africa nicht in der Lage sein, einer gewünschten Buchungsänderung nachzukommen und der Anmelder/Reisende deshalb die Reise storniert, gelten oben genannte Stornogebühren.

 

 

5. Rücktritt durch EXTRA TOURS Africa

5.1 Ist in einer Ausschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen worden, so kann EXTRA TOURS Africa bei Nichterreichen bis 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten.

 

 

6. Visa-, Devisen-, und Gesundheits-vorschriften

6.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich.

 

 

7. Mängelanzeige und Mitwirkungs-pflicht

7.1 Bei auftretenden Mängeln während der Reise ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, EXTRA TOURS Africa umgehend davon in Kenntnis zu setzen, um die Möglichkeit einer Abhilfe zu geben.

 

 

8. Reisedokumente

8.1 Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt spätestens 14 Tage vor Reisebeginn und nach Zahlungseingang des gesamten Reisepreises.

 

 

9. Haftung

9.1 EXTRA TOURS Africa übernimmt keine Haftung: weder bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen noch bei Verspätung, Verletzung, Unfall, Krankheit, Todesfall der Reisenden sowie daraus resultierende Unannehmlichkeiten während und nach der Reise.

9.2 EXTRA TOURS Africa haften nicht für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Mietwagen etc.), die EXTRA TOURS Africa als solche bezeichnet hat. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an einer solchen Leistung teilnimmt.

 

 

10. Reiserücktritts-kosten ​Versicherung

10.1 Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. EXTRA TOURS Africa empfiehlt dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.

 

 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

12. Rechts- und Gerichtsstand

12.1 Für den Reisevertrag findet ausschließlich südafrikanisches Recht Anwendung. Gerichtsstand: Johannesburg/South Africa

 

 

 

EXTRA TOURS Africa

a divison of wob holding (Pty) Ltd.
Unit 11 Block A, Wild Fig Business Park
1494 Cranberry Road, Honeydew 2170,  Johannesburg

Monica Scholz-Seitz / CEO
Stand: Januar 2019